Das Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung gibt es für Kinder, Jugendliche und Personen, welche eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, dabei keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und bei denen die Vollendung des 25. Lebensjahres noch nicht abgeschlossen ist {jene Altersgrenze entfällt bei Empfängern von Bürgergeld}.

Leistungen für gesellschaftliche Teilhabe können Angehörige des obigen Personenkreises bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres beanspruchen.

Die spezifische, behördliche Zuständigkeit leitet sich aus dabei jeweils aus der individuellen Leistungsart ab:

Bürgergeld                                →        Jobcenter Heinsberg
Kinderzuschlag & Wohngeld   →        Kreissozialamt Heinsberg
Asylbewerberleistungen           →       Stadt Heinsberg  

Vor diesem Hintergrund können Berechtigte die nachstehend aufgeführten Leistungen aus dem Bildungs- & Teilhabepaket beantragen:

1.      Schulbedarfspaket

Sie erhalten pro Schuljahr einen Zuschuss von insgesamt 181,00 Euro {116,00 Euro zum 01. August und 65,00 Euro zum 01. Februar des Folgejahres} als Überweisung auf ihr persönliches Bankkonto, um Sie bei der Ausstattung ihres Kindes mit dem notwendigen Schulbedarf {Schultasche, Hefte, Stifte, etc.} zu unterstützen.

2.      Schülerbeförderung

Berechtigte Kinder, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne adäquate Beförderungsmittel erreichen können, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn diese nicht anderweitig {d.h. durch Behörden oder dritte Stellen} getragen werden.

3.      Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Alle anfallenden Kosten werden auf Antrag per Gutschein übernommen, so dass sie hier nichts mehr hinzuzahlen müssen.

4.      Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Wenn die Schule eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten organisiert, muss Ihr Kind aus finanziellen Gründen auch hiervon nicht ausgeschlossen bleiben, da die Kosten für Berechtigte auf Antrag ebenfalls in voller Höhe {mit Ausnahme eventuellen Taschengeldes} per Gutschein durch das Bildungs- & Teilhabepaket übernommen werden können.

5.      Lernförderung

Sobald Ihrem Kind seitens der Schule die Notwendigkeit für eine individuelle Lernförderung bestätigt wird, werden die hierfür anfallenden Kosten auf Antrag sowie per Gutschein in amtlicherseits bewilligter Höhe übernommen.

6.      Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

Für die Mitgliedschaft in eingetragenen Vereinen oder vergleichbaren Organisationen werden auf entsprechenden Antrag hin die tatsächlich entstandenen Aufwendungen {Nachweis durch Rechnung, Quittung, etc.} aus den Bereichen

→       Sport, Spiel, Kultur & Geselligkeit;
→       Musikunterricht sowie vergleichbare, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung;
→       Freizeiten & Ferienmaßnahmen

mittels einer monatlichen Pauschale in Höhe von 15,00 Euro pro Monat übernommen. In diesem Zusammenhang ist allerdings die Altersbeschränkung des 18. Lebensjahres zu beachten.

Scheuen Sie sich bitte nicht, einen diesbezüglich persönlichen Beratungstermin bei mir zu vereinbaren, in dessen Rahmen ich Sie nicht nur über passgenaue Hilfen informieren, sondern Sie darüber hinaus auch bei der gesamten Antragsabwicklung unterstützen kann!