Das Bildungs- und Teilhabepaket

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wenn Sie oder Ihr Kind Empfänger von Sozialhilfe {Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter, bzw. bei Erwerbsminderung}, Grundsicherung für Arbeitssuchende {Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld} Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen sind, dann können Sie im Fachbereich Schulsozialarbeit aus den Mitteln des so genannten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ {BuT} die nachstehend aufgeführten Unterstützungsleistungen beantragen:  


1. Schulbedarfspaket

Sie erhalten pro Schuljahr einen Zuschuss von 150,00 Euro als Überweisung auf ihr persönliches Bankkonto, damit Sie ihr Kind mit dem notwendigen Schulbedarf {Schultasche, Hefte, Stifte, etc.} ausstatten können.


2. Schülerbeförderung

Berechtigte Kinder, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne adäquate Beförderungsmittel erreichen können, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten erhalten, wenn diese nicht anderweitig {d.h. durch Behörden oder dritte Stellen} getragen werden.


3. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Alle anfallenden Kosten werden auf Antrag übernommen. Sie brauchen nichts hinzuzuzahlen.


4. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Wenn die Schule eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten organisiert, muss Ihr Kind aus finanziellen Gründen auch hiervon nicht ausgeschlossen bleiben, da die Kosten für Berechtigte auf Antrag ebenfalls in voller Höhe durch das BuT finanziert werden können.


5. Lernförderung

Sobald Ihrem Kind seitens der Schule die Notwendigkeit für eine individuelle Lernförderung bestätigt wird, werden die hierfür anfallenden Kosten in voller, d.h. amtlicherseits bewilligter, Höhe übernommen.

 

6. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

Für die Mitgliedschaft in eingetragenen Vereinen oder ähnlichen Organisationen werden auf entsprechenden Antrag hin Kosten in Höhe von 15,00 Euro pro Monat übernommen.



Scheuen Sie sich bitte nicht, einen diesbezüglich persönlichen Beratungstermin
im Fachbereich Schulsozialarbeit zu vereinbaren, in dessen Rahmen ich Sie
nicht nur über passgenaue Hilfen informieren, sondern Sie darüber hinaus
auch bei der gesamten Antragsabwicklung unterstützen kann!