Leistungsangebot

 

Wie darf ich helfen?

Obwohl das niederschwellige und facettenreiche Hilfeangebot des Fachbereiches Schulsozialarbeit in erster Linie unsere Schülerinnen und Schüler fokussiert, werden hierdurch natürlich gleichfalls sämtliche Erziehungsberechtigte, rechtliche Betreuer, wie auch das gesamte Kollegium der Pestalozzischule Oberbruch unterstützt.

 

1.    Schülerschaft

 

1.1     Bedarfsunterstützung der Notbetreuung sowie des Distanzunterrichtes;

1.2     Hausbesuche zur Sachverhaltsklärung und zur individuellen Unterstützung;

1.3     Prävention von unentschuldigten Fehlzeiten, Schulmüdigkeit und -absentismus;

1.4     Ständiges und niederschwelliges Beratungs-, bzw. Hilfsangebot;

1.5     Ausgleich sozialer Benachteiligungen durch individuelle Lösungsansätze;

1.6     Flankierung  nachhaltig positiver Persönlichkeitsentwicklungen;

1.7     Förderung eines gewaltfreien und respektvollen Miteinanders;

1.8     Tägliches Konfliktmanagement;

1.9     Krisenintervention, Deeskalation und Reintegration;

1.10   Früherkennung, Analyse und Abwehr potenzieller Kindeswohlgefährdungen.

 

 

2.     Eltern & Erziehungsberechtigte

 

2.1     Ständiges und niederschwelliges Beratungs-, bzw. Hilfsangebot;

2.2     Kontaktstelle für den Gesamtbereich des Bildungs- & Teilhabepaketes;

2.3     Flexible Terminvergabe auch außerhalb der Schulzeiten und in den Ferien;

2.4     Bedarfsorientierte, aufsuchende Hilfe;

2.5     Krisenintervention, Deeskalation und Reintegration;

2.6     Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung;

2.7     Mitwirkung im Rahmen individueller Hilfepläne;

2.8     Bedarfsunterstützung von Behörden- oder Gerichtsterminen;

2.9     Früherkennung, Analyse und Abwehrpotenzieller Kindeswohlgefährdungen;

2.10   Fachliche Flankierung schulischer Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten.

 

3.    Schulkollegium

 

3.1     Bedarfsteilnahme an Konferenzen und Teambesprechungen;

3.2     Schritthaltende Mitwirkung bei der allgemeinen Konzeptentwicklung;

3.3     Kollegiale Fall- sowie bedarfsorientierte Individualberatung;

3.4     Unterstützung der Notbetreuung sowie des Distanzunterrichtes;

3.5     Beratung und Begleitung in sämtlichen Angelegenheiten des Kinderschutzes;

3.6     Kooperation mit Trägern, Institutionen und Akteuren der Jugendhilfe;

3.7     Pädagogische Begleitung des vor Ort eingesetzten Personals der Jugendhilfe;

3.8     Bedarfsunterstützung von Schulprojekten, Schulausflügen und Klassenfahrten;

3.9     AG – & Projektmanagement.

 

 

4.     Institutionen & Behörden

 

4.1     Schritthaltende Zusammenarbeit mit sämtlichen Akteuren der Kinder- & Jugendhilfe;

4.2     Kooperation mit Jobcentern und Sozialämtern, u.a. im Rahmen des Bildungs- & Teilhabepaketes;

4.3     Bedarfsunterstützung bei gerichtlichen Angelegenheiten;

4.4     Schnittstellenmanagement zum Ortsring Oberbruch sowie dem BC09 Oberbruch.