Corona Updates

element5-digital-jCIMcOpFHig-unsplash

Hier halten wir Sie zum aktuellen Stand der Dinge auf dem Laufenden

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 02452 61323 oder per Mail über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler zu den Corona Maßnahmen ab 10. August 2022

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

nachfolgend finden Sie den Brief der Ministerin vom 28. Juli 2022.

brief_der_ministerin_an_die_eltern_erziehungsberechtigten_aller_sus_zu_corona-massnahmen_ab_10.08.2022

Hier finden Sie den Brief in weiteren Sprachen:

https://www.schulministerium.nrw/brief-der-ministerin-die-eltern-und-erziehungsberechtigten-aller-schuelerinnen-und-schueler-zu-den

 

Schulschließung bis zum 16.04.2021 – Informationen zur Notbetreuung und zum Lernen auf Distanz

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Schulbetrieb für die Woche vom 12.04.-16.04.2021.

Wie es im Anschluss daran weitergeht, erfahren wir alle hoffentlich zeitnah.

 

Notbetreuung

Wer darf zur Notbetreuung in die Schule kommen?

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“ (Auszug aus der Schulmail des Ministeriums)

Das heißt also, dass Kinder möglichst zu Hause lernen sollen und die NOTbetreuung wirklich nur dann in Anspruch genommen werden soll, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

Gestern haben Sie bereits das Antragsformular für die Notbetreuung erhalten.  Bitte melden Sie mir bis spätestens morgen 12 Uhr, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen (Tage & Uhrzeiten).

Die Notbetreuung wird weitgehend durch Fachlehrer ohne Klassenleitung, das OGS-Personal und Herrn Holländer sichergestellt. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage werde ich aber vermutlich auch Klassenlehrerinnen einteilen müssen.

 

Für alle Kinder, die die Notbetreuung besuchen gilt ab Montag die Testpflicht. Sie haben 2 Möglichkeiten.

a) Ihr Kind wird zweimal pro Woche in der Schule getestet.

b) Sie legen zweimal pro Woche einen Nachweis (max. 48 Stunden alt) aus einem Testzentrum vor. (Achtung, Selbsttests zu Hause reichen nicht aus! Der Test muss von fachkundigem Personal durchgeführt werden)

 

Das Schulministerium betonte in seiner gestrigen Email:

Kinder, die in der Schule nicht an einem Selbsttest teilnehmen dürfen und die kein negatives Ergebnis vorlegen, dürfen nicht in die Schule kommen!

 

Wie lange wird mein/unser Kind betreut?

Für die HTB angemeldete Kinder werden bis maximal 13.15 Uhr betreut.

Für die OGS angemeldete Kinder werden bis maximal 16.00 Uhr betreut.

Alle anderen Kinder werden entsprechend ihres regulären Stundenplanes bis Unterrichtsende betreut.

 

Was soll mein/unser Kind in die Notbetreuung mitbringen?

Materialpaket, Verpflegung, Spielsachen….

Vormittags werden die Lernaufgaben bearbeitet, nachmittags haben die Kinder die Möglichkeit zu spielen.

 

Lernen auf Distanz

Anders als im letzten Jahr gibt es seit einiger Zeit Vorschriften und Anforderungen an das Lernen auf Distanz, das wir von Seiten der Schule aber auch Sie bzw. Ihre Kinder erfüllen müssen.

Uns ist bewusst, dass Sie damit vor eine unglaubliche Herausforderung gestellt werden, die teilweise nur schwer erfüllbar ist. Dennoch kommen wir leider nicht drum herum, die an uns gestellten Anforderungen so weit wie möglich umzusetzen.

 

Was ist gefordert? (Kurzfassung)

– der Umfang des Lernens zu Hause soll in etwa den Unterrichtsstunden in der Schule entsprechen

– alle Fächer sollen möglichst abgedeckt sein

– die Abholung sowie die Bearbeitung der Aufgaben und die Abgabe zur Kontrolle ist Pflicht

– regelmäßiger Austausch zwischen Lehrperson und Schüler bzw. Eltern

– sonderpädaogische Unterstützung soll sicher gestellt werden

 

Wie bekomme ich Material für das Lernen auf Distanz?

Jeden Montag erfolgt die Materialausgabe.

Es darf maximal eine Person zur Abholung kommen, diese muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Um Kontakte zu vermeiden, gelten die folgenden Zeitfenster:

Klasse 1a: jeweils zur 1. Stunde, kleiner Schulhof an der Tür zum OGS Trakt

Klasse 1b: jeweils zur 1. Stunde, großer Schulhof an der Notausgangstür

Klasse 2a: jeweils zur 2. Stunde, kleiner Schulhof an der Tür zum OGS Trakt

Klasse 2b: jeweils zur 2. Stunde, großer Schulhof an der Notausgangstür

Klasse 3a: jeweils zur 3. Stunde, kleiner Schulhof an der Tür zum OGS Trakt

Klasse 3b: jeweils zur 3. Stunde, großer Schulhof an der Notausgangstür

Klasse 4a: jeweils zur 4. Stunde, kleiner Schulhof an der Tür zum OGS Trakt

Klasse 4b: jeweils zur 4. Stunde, großer Schulhof an der Notausgangstür

 

Besonderheiten für Geschwisterkinder in mehreren Jahrgängen:

Damit sie nicht zwei- oder dreimal kommen müssen, sich die nötige Anwesenheit der Kolleginnen aber auch nicht überschneidet und Kontakte vermieden werden, bitte folgende Regelung beachten:

Sie bekommen dann die Materialien aller Kinder von einer Person.

Montags: zum letztmöglichen Termin kommen (entsprechend der Klasse Ihres ältesten Kindes

 


Neue Empfehlungen des Gesundheitsamtes – Stand 18.03.2021

Schnupfen:
Das Kind bleibt mindestens 24 Stunden zuhause.
– Treten danach keine weiteren Symptome auf, ist der Schulbesuch – auch mit Schnupfen – wieder möglich.
– Treten zusätzlich zum Schnupfen weitere Symptome auf, so gelten die im Nachfolgenden genannten Regeln.
Husten:
Das Kind bleibt solange zuhause, bis eine deutliche Besserung des Hustens eingetreten ist. Ist das Kind wieder fit und der Husten weitestgehend abgeklungen, so ist der Schulbesuch wieder möglich.
Kopf-, Hals- und/oder Bauchschmerzen:
Grundsätzlich kein Schulbesuch mit Schmerzen jeglicher Art!
Das Kind bleibt zuhause, bis es 24 Stunden symptomfrei ist.
Fieber:
Grundsätzlich kein Schulbesuch mit Fieber!
Das Kind bleibt zuhause, bis es 24 Stunden fieberfrei ist.
Durchfall und/oder Erbrechen:
Grundsätzlich kein Schulbesuch mit Durchfall und/oder Erbrechen!
Das Kind bleibt zuhause, bis es 24 Stunden symptomfrei ist.
Generell gilt: wer krank ist, bleibt zuhause!!!